INA Nachwuchs Event Award & INA Forum

Kreativwettbewerb und Kongress für junge Talente

Für die Teilnahme am Wettbewerb sind ausschließlich die in der Ausschreibung genannten Einzelpersonen zugelassen. Mit der Einreichung werden die Wettbewerbs-Bedingungen vollinhaltlich vom Bewerber anerkannt.

Bewertet werden die Konzeptionen bezüglich ihrer kreativen Qualität und Originalität der Konzeptidee, aber auch hinsichtlich der Realisierbarkeit und Identifikation und Budgeteinhaltung.

Pro Bewerber kann nur ein Konzept eingereicht werden. Die Einreichung von Projektarbeit und Bewerbungsbogen erfolgt über die ausgeschriebenen Internetadressen. Dazu ist je Bewerber eine Registrierung notwendig. Der Bewerbungsbogen im Online-Tool ist vollständig auszufüllen und gilt dann als Einverständniserklärung für die Wettbewerbsregeln und Teilnahmebedingungen.

Der Einreicher versichert, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind, alle Ideen auch von ihm stammen und das eingereichte Konzept keinerlei Urheberrechte verletzt. Er bestätigt weiterhin, dass er keine Arbeiten Dritter verwendet hat, die nicht von ihm selbst stammen bzw. entworfen worden sind. Eingereichte Bewerbungen und beigefügte Unterlagen werden nach Abschluss des Wettbewerbes nicht zurückgegeben.

Die Bewerbungsfrist endet am 23.11.2011 (Eingang maßgeblich). Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Nur vollständige Bewerbungen werden akzeptiert. Mit Einreichung der Bewerbung ist der Entwurf nicht wieder aus dem Wettbewerb zurückziehbar.

Dem Ausloberwerden die zeitlich und örtlich unbegrenzten einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingereichten Unterlagen zum Zweck der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Vergabe und Abwicklung des INA-Awards übertragen.

Von der Rechtsübertragung umfasst sind sämtliche körperlichen und unkörperlichen Verwertungen, insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Recht der Archivierung und der Zurverfügungstellung an die Öffentlichkeit, das Drucknebenrecht, das Tonträgerrecht, das Recht der Ton- und Bildaufzeichnung, das Filmherstellungsrecht, d. h. das Recht, Ton-/ Bildaufzeichnungen zu bearbeiten und herzustellen, sowie das Recht zur Verwendung von Namen und Logos im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen.

Mitarbeiter aus Firmen des Briefingpartners und der Jurymitglieder sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Rechtsweg: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

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